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Spendenbescheinigungen

Die Spendenquittungen werden jeweils zu Beginn des Folgejahres der Spende versendet.

Um unsere Abläufe zu vereinfachen, bitten wir Sie schon heute: Falls Sie zukünftig Ihre Spendenquittungen digital erhalten möchten, übermitteln Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Einverständnis der digitalen Zusendung. Füllen Sie hierzu bitte das nachfolgende Formular aus.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diesen Beleg können Sie hier herunterladen:

Vereinfachter Spendennachweis

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


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